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Der Gartenzaun als Raumgrenze?

Schon der Begriff Garten, der aus dem Indogermanischen abgeleitet ist und so viel wie „das Eingefasste“ bedeutet, verweist auf die Umzäunung – und damit Abgrenzung – als einen seiner wesentlichen Bestandteile. Die Grenze kann sogar als ausschlaggebend für des Ambiente des Gartens als Ruhe- und Rückzugsort gedeutet werden: Der Zaun grenzt den Garten ab von äußeren Turbulenzen, vermittelt dabei nicht das Gefühl des Eingesperrt-Seins sondern vielmehr jenes der Sicherheit, wodurch die Möglichkeit besteht, die Seele baumeln zu lassen. Indirekt angesprochen wird dabei das ein- beziehungsweise ausschließende Moment in der Konstitution von Raum, das durch die Form der Grenze ausgelöst oder verstärkt werden kann. Georg Simmel zufolge liegt die Funktion der Grenze in eben dieser Abgrenzung nach Außen und dem Zusammenschluss nach Innen. Für die sich im Garten Befindenden übernimmt der Zaun also eine andere Funktion als für jene außerhalb desselben.

Der Gartenzaun vermag aber noch mehr. Als räumliche Struktur verhindert er nicht nur Handlungen – wie etwa das Betreten von Gartenfremden –, er ermöglicht sie auch. Die in vielen Fällen durchsichtigen und nur halbhohen Gartenzäune bieten sich für einen stattfindenden Austausch an, ein „kommunikatives und kooperatives Transzendieren“ wird so möglich und auch forciert. Auch wenn der Zaun eines Gartens die Grenze zwischen Innen und Außen – zum Teil auch zwischen Privat und Öffentlich – markiert, ermöglicht er je nach materieller Beschaffenheit wechselseitigen Austausch, der sich im Gespräch über den Gartenzaun manifestieren kann.

Der Zaun als Grenze des Gartens kann hinsichtlich der Intention der GartennutzerInnen unterschiedlich gestaltet sein und lässt im Gegenzug Rückschlüsse auf die Absichten seiner ErrichterInnen zu. In durchlässiger Form wird mit dem Zaun Kommunikation und Interaktion zwischen Innen und Außen ermöglicht, ebenso kann mit ihm eine Abschirmung einer privaten Zone erreicht werden, indem die Grenze dicht bepflanzt wird oder indem anderweitig für Sichtschutz gesorgt wird. Zentral hierbei ist demnach die materielle Komponente, die auch im Falle des Zaunes ausschlaggebend für seine symbolische Wirkung ist und sich damit auf den Umgang mit beziehungsweise auf die Handlungsmöglichkeiten durch diese Grenze auswirkt. Von Simmel wird die Grenze beschrieben als „(k)eine räumliche Tatsache mit soziologischen Wirkungen, sondern [als] eine soziologische Tatsache, die sich räumlich formt“. Er betont aber auch, dass sie – sobald materiell geformt – wirksamer ist als jene ohne räumliche Objektivation.
Quelle zum weiterlesen: http://othes.univie.ac.at/3316/1/2008-12-18_0340116.pdf

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